Vor dem Landgericht Berlin wird am Dienstag (12.00 Uhr) die Klage des WASG-Landesverbandes gegen seine «Zwangsauflösung» durch die Bundes-WASG verhandelt. Kläger sind Vertreter der verbliebenen rund 550 Mitglieder der Wahlalternative Arbeit und soziale Gerechtigkeit (WASG). Knapp 200 WASGler hatten sich am Wochenende mit dem Landesverband Linkspartei.PDS zu Die Linke.Berlin zusammengeschlossen.
Berlin (ddp-bln). Vor dem Landgericht Berlin wird am Dienstag (12.00 Uhr) die Klage des WASG-Landesverbandes gegen seine «Zwangsauflösung» durch die Bundes-WASG verhandelt. Kläger sind Vertreter der verbliebenen rund 550 Mitglieder der Wahlalternative Arbeit und soziale Gerechtigkeit (WASG). Knapp 200 WASGler hatten sich am Wochenende mit dem Landesverband Linkspartei.PDS zu Die Linke.Berlin zusammengeschlossen. Juristischer Vertreter der weiter existierenden WASG ist ein so genannter Not-Vorstand,
der am 21. Juni vom Amtsgericht Charlottenburg bestätigt worden war. Dieser fordert nun per Eilantrag eine einstweilige Verfügung gegen den WASG-Bundesvorstand. Das Landgericht wird die Sachlage in einer mündlichen Verhandlung klären. Hintergrund der juristischen Auseinandersetzung ist die Auflösung des Berliner WASG-Verbandes durch den Bundesvorstand am 15. Juni, wenige Stunden vor dem Konstituierungsparteitag der Bundespartei der Linken. Der Landesverband hatte sich monatelang geweigert, sich selbst aufzulösen. ddp/til/iha
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